Antragstellung

Bewerbung ab 1. Januar 2025

Eine Antragstellung ist nur möglich, wenn Sie sich mit unseren Förderbedingungen einverstanden erklären. Sollte Ihr Antrag bewilligt werden, erhalten Sie einen Fördervertrag auf Grundlage der Förderbedingungen. Bitte lesen Sie die Förderbedingungen vor Antragstellung aufmerksam durch.

Antragsfristen

  • Zur Frist am 15. September können Anträge für Projekte, die frühestens im Folgejahr beginnen, eingereicht werden. Über diese Anträge wird bis Ende des jeweiligen Jahres entschieden.
  • Zur Frist am 1. März können Anträge für Projekte, die frühestens in der zweiten Jahreshälfte (ab Juli) beginnen, eingereicht werden. Über diese Anträge wird bis Ende Juni entschieden.

Fördermodus

  • Jede Institution kann nur einen Antrag pro Frist einreichen.
  • Jede Institution kann mit nur mit einem Projekt pro Kalenderjahr unterstützt werden.
  • Es können maximal drei Projekte in drei aufeinanderfolgenden Jahren bzw. Perioden (z.B. bei Biennalen) gefördert werden.

Antragssteller

  • Berechtigt einen Antrag einzureichen ist nur die veranstaltende Institution. Eigenanträge und Anträge von Einzelpersonen sind in der Regel nicht möglich.
  • Der anzugebende Antragsteller ist Ansprechpartner für alle inhaltlichen Rückfragen. Antragsteller*in und kaufmännische Leitung müssen zeichnungsberechtigt für die Institution sein, da sie im Fall einer Förderung den Fördervertrag unterzeichnen.

Online-Antrag

  • Anträge können nur online in Deutsch oder Englisch gestellt werden. Hierfür müssen Sie sich in unserem Antragssystem anmelden. Füllen Sie das Online-Formular vollständig in ganzen Sätzen (keine Stichworte) aus.
  • Sie können Ihren Antrag zwischenspeichern und an einem anderen Tag weiterbearbeiten. Ein Versenden des Antrags ist erst nach dem Ausfüllen aller Pflichtfelder möglich.
  • Überprüfen Sie über die PDF-Ansicht Ihren Antrag. In der Form, in der Ihr Antrag hier erscheint, wird er dem Kuratorium vorgelegt.
  • Dem Kuratorium werden außer dem Formular und dem Finanzplan noch eine weitere Datei zur Vorbereitung auf die Sitzung vorgelegt. Dieses Dokument kann bis zu acht weitere Seiten umfassen und sollte, je nach beantragtem Projekt, folgende ergänzende Informationen enthalten: Konzertprogramme, Kurzbiografien, Inhaltsverzeichnis bei Publikationen, Teilnehmer und Programm bei Symposien, o.a. Sollte die Datei mehr als acht Seiten umfassen oder nicht den Formatierungsangaben entsprechen, wird sie dem Kuratorium zur Sitzungsvorbereitung nicht vorgelegt. Das Dokument können Sie im Antragsformular hochladen.
  • Zur jeweiligen Frist muss der Antrag erfolgreich versendet worden sein, sonst gilt die Antragsfrist als versäumt. Nach erfolgreichem Versand des Antrags erhalten Sie eine automatisch generierte E-Mail, die Ihnen den Eingang im System bestätigt. Nicht versendete Anträge werden nach der jeweiligen Frist aus dem System gelöscht.

Fördersumme

  • Die Ernst von Siemens Musikstiftung übernimmt vor allem künstlerische Kosten.
  • Die EvS Musikstiftung übernimmt keine Vollfinanzierung von Projekten.
  • Das Kuratorium achtet darauf, in welchem Verhältnis die angesuchte Förderung zu den finanziellen Beteiligungen anderer Institutionen, Veranstalter oder Stiftungen steht. Mindestens eine weitere Institution sollte sich in einem finanziellen Rahmen am Projekt beteiligen, der in ähnlicher Höhe wie der bei der EvS Musikstiftung angefragte Förderbetrag liegt. Wenn der angefragte Förderbetrag weit über den einzelnen finanziellen Beteiligungen der anderen Projektförderer liegt, kann das Projekt nicht unterstützt werden.
  • Vergleichbare künstlerische Leistungen sollten unabhängig von Geschlecht und Herkunft gleich honoriert werden.
  • Selbst wenn Sie nur für einen Teil des Projekts um Unterstützung ansuchen, benötigt die Stiftung immer einen vollständigen Kosten- und Finanzierungsplan. Wenn Sie z.B. für die Unterstützung eines Kompositionshonorars anfragen, müssen Sie einen Kosten- und Finanzierungsplan zumindest des Uraufführungskonzerts einreichen.

Einzureichendes Zusatzmaterial

  • Bei der Planung von Veranstaltungen, in deren Rahmen Werke von jungen oder unbekannteren Komponist*innen gespielt werden oder bei der Vergabe von Kompositionsaufträgen, müssen beispielhafte Partituren und Einspielungen zur Antragsfrist eingereicht werden. Nach Möglichkeit sollten dies größer besetzte Werken sein, die eingespielten Stücke und Partituren sollten korrespondieren. Wenn Sie sich nicht sicher sein, ob Sie Material zu den an Ihrem Projekt beteiligten Komponist*innen einreichen müssen, können Sie dies vorab mit uns klären.
  • Das Material muss online zusammen mit dem Antragsformular eingereicht werden. Verwenden Sie zum Einreichen des Materials einen Cloud-Dienst. Den entsprechenden Link können Sie direkt im Formular hinterlegen.
  • Das Material muss über den Cloud-Dienst dauerhaft abrufbar sein. Hinterlegen Sie das Material nicht als Upload und reichen Sie das Material nicht über einen Datenversanddienst ein, zu dem der Zugang nur einige Tage gültig ist. Zwischen der Einreichfrist und der Sitzung, in der über Ihren Antrag entschieden wird, können mehrere Monate liegen. Sollte das Material dann nicht mehr abrufbar sein, gilt es als nicht eingereicht.
  • Weder der Link zum Cloud-Dienst noch das Material können gesondert und/oder nachträglich per E-Mail an die Stiftung versendet werden. Auch in diesem Fall gilt das Material als nicht eingereicht.
  • Links zu Homepages von Komponist*innen können ergänzend in den Lebensläufen hinterlegt werden. Werden nur Links zu Homepages aber kein gesondertes Material über einen Cloud-Dienst geschickt, gilt das Material als nicht eingereicht.

 

Ablauf nach der Antragsfrist

Prüfung des Antrags

Ihr Antrag wird nach Ablauf der jeweiligen Frist in der Münchner Geschäftsstelle geprüft. Abgewiesen werden Anträge

  • die nicht dem Förderschwerpunkt entsprechen
  • die nach der Antragsfrist eingegangen sind
  • ohne detaillierten, tabellarischen Kosten- und Finanzierungsplan
  • ohne eingereichtes Material zu den Komponist*innen

Eingangsbestätigung

Wenn Ihr Antrag den Richtlinien entspricht, erhalten Sie von uns eine schriftliche Eingangsbestätigung. Bis Sie diese erhalten, können mehrere Wochen vergehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der hohen Zahl an Anträgen vorab weder telefonisch noch per E-Mail Auskunft über den Eingang Ihres Antrags oder Materials gegeben werden kann.

Änderungen in der Projektplanung

Sollten sich nachträglich Änderungen in der Projektplanung, bei Projektpartnern oder im Kosten- und Finanzierungsplan ergeben, teilen Sie uns diese bitte möglichst umgehend, unter Angabe der Antragsnummer, der antragstellenden Institution und des Antragstellers per E-Mail mit.

Mitteilung über Kuratoriumsentscheid

Über die Förderungen entscheidet ein international besetztes Kuratorium. Dieses kann entscheiden, auch nur Teile des eingereichten Projekts zu fördern. Die Sitzungen finden im November/Dezember und Mai/Juni statt. Die Bescheide werden Ihnen schriftlich zugesandt. Auch hier dauert es einige Wochen, bis Sie den Bescheid erhalten. Da wiederum vorab keine Auskunft erteilt werden kann, sehen Sie bitte auch hier von Anfragen per Telefon oder E-Mail ab.

 

Was wir nicht fördern

Die Ernst von Siemens Musikstiftung vergibt keine Stipendien und unterstützt nicht die Produktion von marktgängigen CDs. Auch hochschulinterne Projekte können nicht gefördert werden. Ebenfalls vergibt die Musikstiftung keine allgemeinen institutionellen Förderungen, sondern fördert nur konkrete Projekte. Förderungen von Druckkosten für Dissertationen sind ebenfalls nicht möglich. Projektanträge, die einmal abgelehnt wurden, können nicht erneut eingereicht werden.

Webinar zur Antragstellung

Sie interessieren sich für eine Projektförderung der Ernst von Siemens Musikstiftung? In einstündigen Webinaren auf Deutsch und Englisch geben wir Ihnen Auskunft über die Förderkriterien der Stiftung und erläutern die Anforderungen der Antragstellung. Sie haben die Möglichkeit, allgemeine Fragen zu stellen.

Termine

11. Februar 2025
9–10 Uhr MEZ (auf Englisch)

12. Februar 2025
11–12 Uhr MEZ (auf Deutsch)
16–17 Uhr MEZ (auf Englisch)

Link: https://us02web.zoom.us/j/82473440151

Fragen zur Antragstellung

Bei weiteren Fragen zur Antragstellung kontaktieren Sie uns gerne!

Isabel Berkenbrink

+49 89 7805 31538 E-Mail

Jennifer Beigel

+49 89 7805 31541 E-Mail