Im Verlauf der Förderung
Nennung der Ernst von Siemens Musikstiftung
Die Ernst von Siemens Musikstiftung freut sich, Ihr Projekt zu unterstützen. Die Ernst von Siemens Musikstiftung ist eine private, gemeinnützige Stiftung mit Sitz in der Schweiz. Sie ist nach ihrem Stifter Ernst von Siemens benannt.
Bitte beachten Sie dringend, dass die gewährte Unterstützung keine Förderung durch die Siemens AG ist. Die Siemens AG hat im Jahr 2009 eine Stiftung mit dem Namen Siemens Stiftung gegründet, die unter anderem auch im Musikbereich tätig ist. Um Verwechslungen zu vermeiden, achten Sie deshalb bitte stets auf die korrekte Nennung der Ernst von Siemens Musikstiftung (siehe auch unter „Nennung“).
Fördergelder
Wenn Ihr Projekt gefördert wird, erhalten Sie einen Fördervertrag. Die zugesprochenen Gelder sind zweckgebunden und gemäß des Fördervertrags ausschließlich für das bewilligte Projekt bzw. Teilprojekt zu verwenden. 80 % der Förderung wird spätestens 30 Tage nach der Stiftungsratssitzung der Ernst von Siemens Musikstiftung, die im Mai oder Juni stattfindet, auf das im Antrag angeben Konto überwiesen. Bei Mehrjahresprojekten ist der jährlich anteilig zugesprochene Förderbetrag jeweils bis spätestens zum 30. Juni zur Zahlung fällig. Die restlichen 20 % werden nach Prüfung des Projektberichts ausbezahlt. Die Stiftung prüft eingegangene Projektberichte innerhalb von vier Wochen.
Eingangsbestätigung
Innerhalb von 10 Tagen nach Gutschrift des Fördergeldes sind Sie verpflichtet, uns eine Empfangsbestätigung zu schicken. Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Homepage. Füllen Sie das Formular bitte am Computer aus, drucken es und senden es uns mit rechtsgültiger Unterschrift im Original zu. Leider können wir nicht akzeptieren: handschriftlich ausgefüllte Formulare / nicht mit rechtsgültiger Unterschrift versehene Formulare / Faxe, Scans oder Kopien.
Projektnummer
Die Förderung hat eine Projektnummer erhalten, die Sie bitte unbedingt in jeder Korrespondenz angeben. Die Projektnummer finden Sie im Zusageschreiben und im Fördervertrag.
Projektänderungen
Inhaltliche Änderungen, Terminverschiebungen, Änderung der Beteiligten, Budgetänderungen etc. sind unbedingt mit uns abzusprechen. Dies gilt auch für das Eingehen von Koproduktionen mit anderen Institutionen/Partnern. Bitte informieren Sie uns möglichst umgehend über geplante Änderungen, da jede Änderung zum Verlust des Rechts auf die zugesagten Fördergelder führt. Nur bei erneuter schriftlicher Zustimmung durch die Stiftung kann die Förderung aufrecht erhalten bleiben. Die Mitteilung von Änderungen ist auch relevant, da wir auf unserer Homepage aktuell auf Ihr Projekt hinweisen.
Nennung
Wie in den Förderbedingungen festgelegt, weisen Sie bitte in sämtlichen projektbezogenen Medien (Printmedien, elektronische Medien, etc.) auf die Förderung durch die Ernst von Siemens Musikstiftung hin. Grundsätzlich muss aus der Nennung der Stiftung und der Platzierung des Logos klar ersichtlich sein, welches Projekt bzw. Teilprojekt unterstützt wird. Die Nennung auf einer allgemeinen Sponsoren- oder Logoseite ist nicht ausreichend. Bei Koproduktionen und Kooperationen mit anderen Veranstaltern sind auch diese verpflichtet, in entsprechend auf die Förderung hinzuweisen.
Unser Logo zum Download finden Sie hier.
Nennung bei allgemeinen Projektunterstützungen:
„Mit freundlicher Unterstützung der [Logo]“
Nennung vollständig unterstützter Kompositionsaufträgen:
- In projektbezogenen Medien: „Kompositionsauftrag von (Name der Institution des Leistungsempfängers), finanziert durch [Logo der Stiftung].“
- In Partituren: Kompositionsauftrag von (Name der Institution des Leistungsempfängers), finanziert durch die Ernst von Siemens Musikstiftung.“
Nennung anteilig unterstützter Kompositionsaufträge:
- In projektbezogenen Medien: „Kompositionsauftrag von (Name der Institution des Leistungsempfängers), gefördert durch [Logo der Stiftung].“
- In Partituren: Kompositionsauftrag von (Name der Institution des Leistungsempfängers), gefördert durch die Ernst von Siemens Musikstiftung.“
Bei der anteiligen und vollständigen Unterstützung von Kompositionsaufträgen ist der Leistungsempfänger verpflichtet, ein von den Komponisten unterschiebenes Dokument zur Nennung der Unterstützung in der Partitur mit dem unterschriebenen Vertragsexemplar an die Stiftung zurückzusenden.
Bitte legen Sie uns alle projektbezogenen Medien vorab per E-Mail zur Freigabe vor. Bitte beachten Sie, dass zwischen Zusendung und Druckdatum zwei Werktage liegen müssen. Bitte legen Sie uns ebenfalls Ihre Pressemitteilungen zur Freigabe vor und weisen Sie auch hier auf die Förderung hin. Es genügt die schriftliche Nennung der Ernst von Siemens Musikstiftung.
Senden Sie uns bitte jeweils ein Belegexemplar der entsprechenden Drucksachen zu.
Homepage
Bitte senden Sie uns für unsere Homepage unaufgefordert ein rechtefreies Foto Ihres Projekts zu.
Zwischenbericht
Wird Ihr Projekt über mehrere Jahre gefördert oder findet es noch nicht im Jahr, in dem das Fördergeld ausbezahlt wird, statt, reichen Sie bitte unaufgefordert halbjährlich einen schriftlichen Zwischenbericht ein. Die Abgabetermine sind, wenn nicht anders in Ihrem Fördervertrag vermerkt, jeweils Ende April und Ende Oktober. Erst nach Prüfung des Oktober-Zwischenberichts kann die zweite Tranche der jährlichen Förderung ausbezahlt werden.
Abschlussbericht/Verwendungsnachweis/Belegexemplare
Spätestens drei Monate nach Abschluss des Projekts reichen Sie bitte unaufgefordert einen schriftlichen Bericht über den Verlauf des Projekts ein. Alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie mit dem Abschlussbericht einreichen müssen, sind in einer Checkliste auf unserer Homepage zusammengefasst.
Postsendungen
Postalische Sendungen richten Sie bitte ausschließlich an folgende Adresse:
Ernst von Siemens Musikstiftung
Jennifer Beigel / Isabel Berkenbrink
Werner-von-Siemens-Straße 1
80333 München