Nachwuchsförderung: Förderbedingungen

Einen Antragstellung ist nur möglich, wenn Sie sich mit unseren Förderbedingungen einverstanden erklären. Sollte Ihr Antrag bewilligt werden, erhalten Sie einen Fördervertrag auf Grundlage der Förderbedingungen. Bitte lesen Sie diese vor Antragstellung sorgfältig durch.

Antragsfrist

  • Anträge können zwischen dem 10. Dezember 2024 und dem 31. Januar 2025 eingereicht werden. Die Projekte können ab dem 15. Juni 2025 beginnen.

Fördermodus

  • Jede Institution kann nur einen Förderantrag pro Frist einreichen.
  • Eine Projektförderung im Rahmen der Sonderförderung für Kinder- und Jugendprojekte erfolgt unabhängig von anderen Förderprogrammen der EvS Musikstiftung.

Antragsteller

  • Berechtig einen Antrag einzureichen ist die veranstaltende Institution. Eigenanträge oder Anträge von Einzelpersonen sind nicht möglich. Gerne können sich mehrere Partner mit einem gemeinsamen Projekt bewerben.

Online-Antrag

  • Anträge können nur online in Deutsch oder Englisch gestellt werden. Hierfür müssen Sie sich in unserem Antragssystem anmelden. Füllen Sie das Online-Formular vollständig in ganzen Sätzen (keine Stichworte) aus.
  • Sie können Ihren Antrag zwischenspeichern und an einem anderen Tag weiterbearbeiten. Ein Versenden des Antrags ist erst nach dem Ausfüllen aller Pflichtfelder möglich.
  • Überprüfen Sie über die PDF-Ansicht Ihren Antrag. In der Form, in der Ihr Antrag hier erscheint, wird er dem Kuratorium vorgelegt.
  • Der Jury werden außer dem Formular und dem Finanzplan noch eine weitere Datei zur Vorbereitung auf die Sitzung vorgelegt. Dieses Dokument kann bis zu acht weitere Seiten umfassen und sollte, je nach beantragtem Projekt, folgende ergänzende Informationen enthalten: Informationen zur antragstellenden Institution und den Beteiligten, ggf. eine detaillierte Projektbeschreibung, Informationen zu Ihrer Erfahrung bei Kinder- und Jugendprojekten, etc. Das Dokument können Sie im Antragsformular hochladen.
  • Zur Frist muss der Antrag erfolgreich versendet worden sein, sonst gilt die Antragsfrist als versäumt. Nach erfolgreichem Versand des Antrags erhalten Sie eine automatisch generierte E-Mail, die Ihnen den Eingang im System bestätigt. Nicht versendete Anträge werden nach der jeweiligen Frist aus dem System gelöscht.

Fördersumme

  • Das Projekt wird mit einer Summe von 25.000 Euro unterstützt. Dies kann eine Voll- oder Teilfinanzierung des Projekts sein.

Einzureichendes Zusatzmaterial

  • Bei der Planung eines Projekts, in dessen Rahmen Werke von jungen oder unbekannteren Komponist*innen gespielt werden, reichen Sie bitte beispielhafte Partituren und Einspielungen zur Antragsfrist ein. Nach Möglichkeit sollten dies größer besetzte Werke sein, die eingespielten Stücke und Partituren sollten korrespondieren. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Material zu den an Ihrem Projekt beteiligten Komponist*innen einreichen müssen, können Sie dies vorab mit uns klären.
  • Das Material muss online zusammen mit dem Antragsformular eingereicht werden. Verwenden Sie zum Einreichen des Materials einen Cloud-Dienst. Den entsprechenden Link können Sie direkt im Formular hinterlegen.
  • Das Material muss über den Cloud-Dienst dauerhaft abrufbar sein. Hinterlegen Sie das Material nicht als Download und reichen Sie das Material nicht über einen Datenversanddienst ein, zu dem der Zugang nur einige Tage gültig ist. Zwischen der Einreichfrist und der Sitzung, in der über Ihren Antrag entschieden wird, können mehrere Wochen liegen.
  • Weder der Link zum Cloud-Dienst noch das Material können gesondert und/oder nachträglich per E-Mail an die Stiftung versendet werden.
  • Links zu Homepages von Komponist*innen können ergänzend in den Lebensläufen hinterlegt werden.