FAQ

Allgemeine Fragen

Die Ernst von Siemens Musikstiftung fördert Projekte, deren Schwerpunkt auf der Neuen Musik liegt. In diesem Bereich fördert die Stiftung vor allem:
– Festivals
– Konzerte mit Ur- und Wiederaufführungen
– Klangkunst/Installationen
– Kompositionsaufträge
– Symposien
– die Herausgabe musikwissenschaftlicher Schriften
– Akademien
– Vermittlungsprojekte
– Kinder- und Jugendprojekte
Hier finden Sie einen Überblick über unsere aktuell geförderten Projekte.

Die Musikstiftung fördert nur Projekte, deren Schwerpunkt auf der Neuen Musik liegt.
In diesem Bereich fördert die Stiftung nicht:
– marktgängige Musikproduktionen / Aufnahmen / CDs
– hochschulinterne Projekte
– Dissertationsprojekte

Nein, die Musikstiftung vergibt keine Stipendien.

Nein, eine Bewerbung für die Förderpreise Komposition ist nicht möglich.

Die Musikstiftung fördert Projekte weltweit.

Nein, die Musikstiftung vergibt keine allgemeinen institutionellen Förderungen. Die Musikstiftung kann nur konkrete Projekte unterstützen.

Vermittlungsprojekte sowie Kinder- und Jugendprojekte werden auch im Bereich der Projektförderung unterstützt. Der Schwerpunkt dieser Projekte muss auf der zeitgenössischen Musik liegen.
Im Bereich der Nachwuchsförderung werden auch Projekte unterstützt, deren Schwerpunkt nicht ausschließlich auf der zeitgenössischen Musik liegt. Alle Informationen zur Nachwuchsförderung finden Sie hier.

Pro Frist kann jede Institution nur einen Förderantrag im Bereich der Projektförderung einreichen. Parallel kann ein Antrag für die Nachwuchsförderung oder den Förderpreis Ensemble gestellt werden.

Jede Institution kann mit einem Projekt pro Kalenderjahr unterstützt werden. Es können maximal drei Projekte in drei aufeinanderfolgenden Jahren bzw. Perioden (z.B. Biennalen) gefördert werden. Danach muss mindestens ein Jahr pausiert werden.

Ein Förderantrag zu einem Projekt, das bereits einmal abgelehnt worden ist, kann leider nicht erneut eingereicht werden.

Fragen zur Antragstellung

Anträge können nur von der veranstaltenden Institution oder einem am Projekt beteiligten Ensemble eingereicht werden.
Einzelpersonen können leider keinen Antrag einreichen.
Es kann kein Antrag auf Eigenförderung gestellt werden, d.h. der/die Antragsteller*in kann keine Fördermittel für sich selbst beantragen.

Anträge können auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

Anträge können ausschließlich online über das Antragsportal der Stiftung eingereicht werden.

Anträge können zum 1. März und zum 1. Oktober eingereicht werden.

Zur Frist am 1. März können Anträge für Projekte, die frühestens am 1. Juli desselben Jahres beginnen, eingereicht werden.
Zur Frist am 1. Oktober können Anträge für Projekte, die frühestens am 1. Januar des Folgejahres beginnen, eingereicht werden.

Für Projekte mit langer Laufzeit kann der Antrag mit entsprechendem Vorlauf eingereicht werden. Falls beispielsweise ein Kompositionsauftrag vergeben werden soll, kann der Antrag vor Erteilung des Auftrags eingereicht werden. Bitte achten Sie darauf, dass auch bei einem frühzeitig für einen Kompositionsauftrag gestellten Antrag zumindest das Uraufführungskonzert Bestandteil des Antrags ist, da die Musikstiftung nur Projekte fördern kann, deren Umsetzung konkret geplant ist.

Um einen Antrag einzureichen, sollten – je nach Projekt – die beteiligten Ensembles und Musiker*innen, die Konzertprogramme, die Veranstaltungsorte und -daten, etc. feststehen. Ein Kosten- und Finanzierungsplan sollte erstellt sein. Details können selbstverständlich im Verlauf der Antragstellung angepasst werden.

Nein, die Musikstiftung hat keine eigenen Budgets für unterschiedliche Förderkategorien. Die Aufteilung des Förderbudgets zu den einzelnen Förderschwerpunkten wird vom Kuratorium anhand der eingereichten Anträge festgelegt.

Bitte reichen Sie mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular einen Kosten- und Finanzierungsplan ein.
Es kann ein Projektdossier eingereicht werden.
Je nach Projekt ist weiteres Zusatzmaterial zu beteiligten Komponist*innen einzureichen.

Im Projektdossier können Sie uns weitere relevante Informationen zum Projekt mitteilen, für die der Platz im Antragformular nicht gereicht hat. Das Dossier kann bis zu acht Seiten umfassen.
Je nach Projektkategorie sollte es folgende Informationen enthalten:
– bei Konzerten/Festivals: Programmideen und -konzepte, vollständige Konzertprogramme, Kurzbiografien der beteiligten Künstler*innen und Ensembles
– Vergabe von Kompositionsaufträgen: Informationen zu Besetzung und Werklänge, das vollständige Konzertprogramm, Kurzbiografien der beteiligten Künstler*innen und Ensembles
– bei Symposien: Informationen zu den Teilnehmer*innen, das Tagungsprogramm, ggf. Abstracts der Vorträge
– bei Publikationen: Kurzbiografien der Autor*innen, das Inhaltsverzeichnis, ggf. Auszüge der Publikation
– bei Akademien: Informationen zur Ausschreibung und dem Auswahlverfahren, Kurzbiografien der Lehrenden, pädagogisches Konzept, Stückauswahl
– Vermittlungs- und Kinder- und Jugendprojekte: Kurzbiografien der Beteiligten, pädagogisches Konzept

Wenn an Ihrem Projekt jüngere oder unbekanntere Komponist*innen beteiligt sind, benötigt das Kuratorium beispielhafte Partituren und Einspielungen. Falls die beteiligten Komponist*innen nicht dem gesamten Kuratorium bekannt sind, kann es sein, dass Ihr Antrag wegen fehlenden Materials nicht bewilligt wird. Deshalb freuen wir uns, wenn genügend und aussagekräftiges Material vorliegt. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Material einreichen sollten, können Sie dies gerne vor der Einreichung mit uns klären.

Partituren und Einspielungen können über einen Cloud-Dienst Ihrer Wahl eingereicht werden.
Den Link zur Cloud können Sie ins Antragsformular einfügen. Die hochgeladenen Dateien sollten verständlich beschriftet und dauerhaft bis zur Sitzung des Kuratoriums (bis Mai und Dezember) abrufbar sein. Bitte reichen Sie kein Material über einen Datenversanddienst, zu dem der Zugang nur einige Tage gültig ist oder bei dem das Material heruntergeladen werden muss, ein.

Nein, Links zu Homepages gelten nicht als Material. Aber diese Links können Sie gerne ergänzend in die Kurzbiografien im Projektdossier einfügen.

Gerne können Sie über den Cloud-Link weitere Dateien wie Letters of Intent von angefragten Komponist*innen/Ensembles/Festivals, Spielstättenbescheinigungen, etc. einreichen. Bitte achten Sie auch hier auf eine verständliche Gliederung und Beschriftung.

Fragen zum Kosten- und Finanzierungsplan

Der Kosten- und Finanzierungsplan ist ein zentrales Dokument des Antrags. Bitte reichen Sie einen Kosten- und Finanzierungsplan in tabellarischer Form ein. Dieser sollte alle Ausgaben und Einnahmen des Projekts beinhalten.

Die Stiftung benötigt einen vollständigen Kosten- und Finanzierungsplan des gesamten Projekts, für das um Unterstützung angesucht wird. D.h. auch wenn Sie um Unterstützung für einen Kompositionsauftrag ansuchen, reichen Sie bitte einen Kosten- und Finanzierungsplan zumindest für das Uraufführungskonzert ein.

Der Kostenplan sollte alle relevanten Posten beinhalten. Welche aufgeführt werden, ist projektabhängig. Bei einem Konzert können dies beispielsweise folgende Kosten sein: Personalkosten/Honorare/Reise- und Fahrtkosten/Veranstaltungs- und Produktionskosten/Werbung- und Öffentlichkeitsarbeit/Vermittlung/sonstige Sachkosten.
Bitte listen Sie insbesondere die Honorare nicht zusammengefasst, sondern einzeln auf.

Der Finanzierungsplan sollte u.a. die Einnahmen, die Mittel anderer Förderer und Stiftungen, ggf. Eigenmittel und die beantragte Fördersumme aufführen. Bitte kennzeichnen Sie, welche Mittel anderer Förderer bereits bewilligt worden sind und bei welchen eine Antwort noch aussteht.

Die Höhe der Förderung der Musikstiftung orientiert sich am Gesamtvolumen des Projekts und den Beteiligungen anderer Förderer. Am Projekt beteiligt sich idealerweise mindestens eine weitere Institution/Stiftung in einem finanziellen Rahmen, der in ähnlicher Höhe wie der bei der Musikstiftung angefragte Förderbetrag liegt.
Üblicherweise kann die beantragte Fördersumme somit höchstens ein Drittel der Gesamtkosten des Projekts betragen. Weiterhin werden Förderbeiträge über 50.000 Euro nur in seltenen Ausnahmefällen bewilligt.

Die Musikstiftung fördert v.a. künstlerische Kosten wie Künstler*innenhonorare. Unterstützung für weitere Kosten kann beantragt werden, diese Posten sollte aber nur einen geringen Teil der beantragten Fördersumme ausmachen. Bitte beachten Sie, dass der/die Antragstellende keine Unterstützung für sich selbst beantragen kann. Weiterhin kann keine Förderung für ein Kuratoriumsmitglied der Musikstiftung beantragt werden.

Ja, da die Musikstiftung sich nur in ähnlicher Höhe wie andere Förderer an einem Projekt beteiligen kann, beantragen Sie bitte weitere Gelder bei anderen Stiftungen/Institutionen.

Der Kosten- und Finanzierungsplan soll eine tabellarische Form haben und druck- und lesbar im DIN A4 Format sein.

Nach dem Einreichen

Bitte teilen Sie der Stiftung alle Änderungen in der Projektplanung und im Kosten- und Finanzierungsplan über das Antragsportal mit, sodass Ihr Antrag in der Sitzung auf dem aktuellen Planungsstand ist. Dies umfasst beispielsweise Konkretisierungen in der Projektplanung, Besetzungsänderungen, eine geänderte Zeitplanung sowie Zu- oder Absagen von eingeplanten Kofinanzierungen.

Ein international besetztes Kuratorium entscheidet über die Anträge.

Die Kuratoriumssitzungen finden in der Regel im Mai und Dezember statt. Einige Wochen nach der Sitzung erhalten Sie einen Bescheid. Dieser wird per E-Mail über das Antragsportal verschickt. Telefonisch kann vorab leider keine Auskunft erteilt werden.

Im Falle einer Förderzusage

Vor Vertragserstellung bitten wir Sie um Bestätigung Ihrer Angaben im Antrag, so dass der Fördervertrag anhand des aktuellen Projektstands ausgestellt werden kann. Weiterhin benötigen wir ggf. Bestätigungen der beteiligte Komponist*innen sowie ein Projektfoto, das Sie im Antragsportal über einen Cloud-Dienst Ihrer Wahl einreichen können.

Die Eckpunkte des Fördervertrags finden Sie hier.

Die Auszahlung der Fördersumme ist in zwei Tranchen unterteilt. 80% der Fördersumme werden in der Regel bis Ende Juni ausbezahlt, die restlichen 20% nach Einreichen des vollständigen Abschlussberichts.

Ja, die Musikstiftung benötigt hierfür eine Bestätigung innerhalb von 10 Tagen nach Geldeingang auf Ihrem Konto. Bei Projekten, deren Förderung bis Ende des Jahres 2024 beschlossen worden ist, bestätigen Sie den Geldeingang bitte mit folgendem Formular per E-Mail an antrag@evs-musikstiftung.ch. Bei Projekten, deren Förderung ab dem Jahr 2025 beschlossen worden ist, bestätigen Sie den Geldeingang bitte über unser Antragsportal.

Bitte reichen Sie Änderungen im Projektablauf sowie im Kosten- und Finanzierungsplan zur Genehmigung ein. Bei Projekten, deren Förderung bis Ende des Jahres 2024 beschlossen worden ist, per E-Mail. Bei Projekten, deren Förderung ab dem Jahr 2025 beschlossen worden ist, über unser Antragsportal.

Die Förderung der Musikstiftung ist in allen projektbezogenen Medien (z.B. Homepage, Jahresvorschau, Programm, Plakat, Flyer, etc.) zu nennen. Die konkreten Angaben finden Sie in Ihrem Fördervertrag. Das Logo finden Sie unter Downloads.

 

Ja, alle Medien mit Nennung der Stiftung und Abdruck des Logos der Stiftung müssen vorab zur Freigabe geschickt werden. Bei Projekten, deren Förderung bis Ende des Jahres 2024 beschlossen worden ist, per E-Mail an netz@evs-musikstiftung.ch. Bei Projekten, deren Förderung ab dem Jahr 2025 beschlossen worden ist, über unser Antragsportal. Zwischen Zusendung und Freigabe sollen mindestens zwei Werktage liegen.

Fragen zum Bericht/Verwendungsnachweis

Ja, innerhalb von drei Monaten nach Projektende muss ein Projektbericht eingereicht werden. Alle Informationen zu Form und Inhalt des Berichts finden Sie in unserer Checkliste.

Die zweite Fördertranche in Höhe von 20% der Fördersumme wird innerhalb von 30 Tagen nach Einreichen des vollständigen Abschlussberichts ausbezahlt.